Stiftung & Spende
Möglichkeiten der Unterstützung:
- Zustiftung:
Spenden können als sogenannte Zustiftung in den Vermögensstock der gemeinnützigen Stiftung Lebenspark angenommen werden. Der Stifter entscheidet normalerweise, ob es sich bei der Zuwendung um eine Zustiftung oder eine Spende handelt. Die steuerliche Abzugsmöglichkeit der Stiftung als Spende oder als Zustiftung ist gleich. Bitte lesen Sie dazu auch die steuerlichen Vorteile der aktuellen Gesetzlage.
- Geldspende oder Sachspende
Bei einer Spende handelt es sich um eine freiwillige Zuwendung an unsere Stiftung Lebenspark, die diese Zuwendung zeitnah für ihre satzungsmäßigen Zwecke auszugeben hat. Die Geldspende kann gemäß den gesetzlichen Rahmenbedingungen steuerlich in Abzug gebracht werden.
Bei einer Sachspende wird der Zeitwert der Sache ermittelt und die Nutzbarkeit der Sachspende innerhalb der Stiftung Lebenspark geprüft. Die Sachzuwendung kann in Höhe des Zeitwertes steuerlich in Abzug gebracht werden.
- Mentale Unterstützung
Falls Ihnen der Zweck der Stiftung Lebenspark und unsere Projekte zusagen und Sie nicht über die Geldmittel einer Zuwendung verfügen, laden wir sie herzlich ein, in Ihrem Bekannten-, Freundes- und Familienkreis über die Stiftung Lebenspark zu sprechen und unsere Inhalte weiter zu tragen.
- Teilnahme an Veranstaltungen und Besuch der Projekte
Gerne laden wir Sie zu unseren Veranstaltungen oder auch in unsere Projekte ein. Kommen Sie zu einem Ausflug in die Mecklenburger Seenplatte nach Alt Rehse und lassen Sie sich von der Stiftung Lebenspark inspirieren.
Wir freuen uns über Ihre Unterstützung!
Bei Rückfrage steht Ihnen Herr Christoph Wallner unter Emailadresse
info@Stiftung-Lebenspark.de und der Telefonnummer 03962/221851 gerne
zur Verfügung.
Bankverbindung:
Stiftung Lebenspark
Konto 2001952600
BLZ 43060967
GLS Gemeinschaftsbank eG